Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Was gilt, wenn Sie uns beauftragen. In siebzehn Abschnitten, ohne Kleingedrucktes.
Fassung vom 01.09.2026
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Offerten, Aufträge und Lieferungen der Elektro Kamberi GmbH, nachfolgend Elektro Kamberi. Sie gelten als angenommen, sobald ein Auftrag erteilt wird. Abweichende Bedingungen der Kundschaft sind nur verbindlich, wenn wir sie schriftlich bestätigt haben.
2. Offerte und Vertragsabschluss
Unsere Offerten sind während dreissig Tagen gültig, sofern nichts anderes vermerkt ist. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung, der unterzeichneten Offerte oder mit dem Beginn der Arbeiten im Einverständnis der Kundschaft zustande.
Angaben in Prospekten, auf dieser Website und in Preislisten sind unverbindlich, solange sie nicht ausdrücklich Bestandteil der Offerte sind.
3. Leistungsumfang
Geschuldet ist, was in der Offerte oder der Auftragsbestätigung beschrieben ist. Nicht enthalten sind Bau-, Maler-, Gipser- und Reinigungsarbeiten, das Schliessen von Schlitzen und Durchbrüchen sowie das Entsorgen von Bauschutt, sofern dies nicht ausdrücklich aufgeführt ist.
Wir führen die Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik aus, insbesondere nach der Niederspannungs-Installationsnorm (NIN) und der Niederspannungs-Installationsverordnung (NIV).
4. Preise und Kostenvoranschlag
Alle Preise verstehen sich in Schweizer Franken zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht anders angegeben.
Ein Kostenvoranschlag beruht auf den bei der Besichtigung erkennbaren Verhältnissen. Zeigt sich während der Ausführung, dass er wesentlich überschritten wird, informieren wir die Kundschaft unverzüglich und holen vor der Weiterarbeit deren Zustimmung ein. Als wesentlich gilt eine Überschreitung von mehr als zehn Prozent.
Bei Aufträgen, die nach Aufwand abgerechnet werden, nennen wir vor dem Einsatz den Stundenansatz und einen Rahmen für die zu erwartenden Kosten.
5. Regiearbeiten und Zuschläge
Regiearbeiten werden nach effektivem Aufwand abgerechnet. Verrechnet werden Arbeitszeit, Material, Wegzeit und Fahrzeugkosten. Rapporte werden auf Verlangen vorgelegt.
Für Einsätze ausserhalb der ordentlichen Arbeitszeit sowie an Wochenenden und Feiertagen gilt ein Zuschlag. Wir nennen ihn vor dem Einsatz.
6. Rechnung und Zahlung
Rechnungen sind innert dreissig Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar. Bei grösseren Aufträgen können Akontozahlungen nach Baufortschritt vereinbart werden.
Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät die Kundschaft ohne weitere Mahnung in Verzug. Ab diesem Zeitpunkt schulden wir Verzugszins von fünf Prozent. Mahnkosten und Aufwendungen für die Betreibung gehen zulasten der säumigen Partei.
Die Verrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen ist ausgeschlossen.
7. Mitwirkung der Kundschaft
Die Kundschaft sorgt dafür, dass die Arbeitsstellen zugänglich sind, dass Strom und Wasser für die Ausführung zur Verfügung stehen und dass andere Gewerke den Arbeitsfortschritt nicht behindern.
Vorhandene Pläne, Schemas und Angaben zu verdeckt geführten Leitungen sind uns vor Beginn der Arbeiten bekanntzugeben. Für Schäden an Leitungen, deren Lage uns nicht mitgeteilt wurde und die nicht erkennbar war, haften wir nicht.
8. Termine und Verzögerungen
Termine werden nach bestem Wissen vereinbart und eingehalten. Verzögerungen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere durch andere Gewerke, durch Lieferengpässe, durch Entscheide von Behörden oder durch höhere Gewalt, verlängern die Fristen angemessen.
Wenn ein zugesagter Termin nicht gehalten werden kann, informieren wir die Kundschaft, sobald wir es wissen.
9. Änderungen und Zusatzarbeiten
Änderungswünsche während der Ausführung nehmen wir entgegen. Sie werden nach Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart wird. Auswirkungen auf Termine und Kosten teilen wir vor der Ausführung mit.
10. Abnahme und Sicherheitsnachweis
Nach Abschluss der Arbeiten führen wir die Schlusskontrolle durch, erstellen das Messprotokoll und stellen den Sicherheitsnachweis aus. Diese Unterlagen gehören zum Auftrag und werden übergeben.
Die Anlage gilt als abgenommen, wenn sie in Betrieb genommen wird oder wenn die Kundschaft die Abnahme nicht innert zehn Tagen nach Anzeige der Fertigstellung schriftlich verweigert.
11. Mängel und Gewährleistung
Offene Mängel sind bei der Abnahme zu rügen, versteckte Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung. Die Rüge erfolgt schriftlich mit Beschreibung des Mangels.
Für unsere Arbeiten gilt eine Gewährleistungsfrist von zwei Jahren ab Abnahme. Für gelieferte Apparate und Geräte gelten die Garantiebedingungen der Herstellerin. Wir beheben Mängel, für die wir einzustehen haben, nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatz.
Von der Gewährleistung ausgenommen sind normale Abnützung, Schäden durch unsachgemässe Bedienung, Eingriffe Dritter, fehlenden Unterhalt sowie Folgen von Überspannung, Blitzschlag und Netzstörungen.
12. Haftung
Wir haften für Schäden, die wir oder unsere Hilfspersonen absichtlich oder grobfahrlässig verursachen. Für leichte Fahrlässigkeit ist die Haftung ausgeschlossen, soweit das Gesetz dies zulässt.
Die Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Produktionsausfall und Datenverlust ist ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden bleibt in jedem Fall vorbehalten.
Wir unterhalten eine Betriebshaftpflichtversicherung. Auf Verlangen weisen wir die Deckung nach.
13. Eigentumsvorbehalt
Geliefertes Material bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Die Kundschaft ermächtigt uns, einen Eigentumsvorbehalt im entsprechenden Register eintragen zu lassen.
14. Störungsdienst
Bei Störungen sind wir rund um die Uhr erreichbar, auch an Wochenenden und Feiertagen. Wir nehmen die Meldung entgegen und teilen mit, wann ein Einsatz möglich ist. Eine bestimmte Eintreffzeit können wir nicht garantieren.
Notfalleinsätze werden nach Aufwand mit dem entsprechenden Zuschlag verrechnet, auch wenn sich vor Ort zeigt, dass kein Defekt an der Elektroanlage vorliegt.
15. Rücktritt und Annullierung
Tritt die Kundschaft nach Vertragsabschluss vom Auftrag zurück, sind die bis dahin erbrachten Leistungen, das bestellte Material und die getroffenen Vorkehrungen zu vergüten.
Vereinbarte Termine, die weniger als vierundzwanzig Stunden vorher abgesagt werden, können mit dem entstandenen Aufwand verrechnet werden.
16. Datenschutz und Fotos
Personendaten der Kundschaft bearbeiten wir ausschliesslich zur Abwicklung des Auftrags. Näheres steht in unserer Datenschutzerklärung.
Wir dokumentieren unsere Arbeit fotografisch. Aufnahmen, auf denen ein Objekt erkennbar ist, veröffentlichen wir nur mit Einverständnis der Eigentümerschaft. Ein einmal erteiltes Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.
17. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf das Vertragsverhältnis ist ausschliesslich Schweizer Recht anwendbar, unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf.
Gerichtsstand ist Grenchen. Zwingende gesetzliche Gerichtsstände bleiben vorbehalten.
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen gültig. Die unwirksame Bestimmung wird durch eine Regelung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
